AG Jugend
Die AG Jugend Prüm ist ein Zusammenschluss von Vertreterinnen und Vertretern von in der Kinder- und Jugendarbeit tätigen Institutionen und Organisationen der Region Prüm. Sie wurde 1991 auf der Grundlage der erarbeiteten Präambel und unter Beachtung des § 78 KJHG /SGB VIII gegründet.
Präambel:
Die Kinder- und Jugendarbeit nach § 11 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) / Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) ist ein eigenständiges Sozialisationsfeld neben Erziehung und Bildung in Familie, Schule und Beruf. In diesem Paragraphen heißt es: "Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.“
Die Kinder- und Jugendarbeit fördert die aktive Mitwirkung junger Menschen an der Gestaltung ihrer Lebensumwelt. Wesentliche Merkmale der Kinder- und Jugendarbeit sind die Vielfalt ihrer Inhalte, Formen und Trägerstrukturen sowie die Freiwilligkeit der Teilnahme junger Menschen und die Möglichkeit zur Mitgestaltung. Kinder- und Jugendarbeit orientiert sich hinsichtlich ihrer Inhalte und Formen an den Interessen und lebensweltlichen Bezügen junger Menschen.
Sie findet statt als mobile Arbeit oder in Einrichtungen und umfasst Jugendbildung, Freizeitangebote, internationale Begegnungen, Jugendberatung, Jugendinformation und Angebote für besondere Gruppen von jungen Menschen sowie Angebote der sozialen, kulturellen und ethischen Bildung.
